sexlex24 Abtreibung Schweiz Link zum Text
Der Schwangerschaftsabbruch als Abtreibung bzw. Fremdabtreibung wird grundsätzlich bestraft, nicht aber beim Vorliegen einer medizinischen Indikation. Der Schwangerschaftsabbruch wird in den Paragraphen 118-121 im schweizerischen Strafgesetzbuch geregelt.
An 2. Juni 2002 wurde in der Schweiz eine Volksabstimmung durchgeführt. Die Abtreibungsverbots - Initiative "Für Mutter und Kind" wurde mit 81,7 Prozent Nein-Stimmenanteil der Antrag verworfen.
Mit 72,2 Prozent der Stimmen haben die Schweizer Stimmberechtigten die Fristenregelung angenommen. Sie gibt Frauen und Paaren endlich das Recht, in den ersten 12 Wochen eigenverantwortlich über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft zu entscheiden. Der Bundesrat wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung festlegen.