sexlex24 Abtreibungskosten
Link zum TextDie Krankenkassen, sowohl private wie gesetzliche, bezahlen den Eingriff, wenn:
- die Schwangerschaft die Gesundheit der Mutter schädigt (medizinische Indikation)
- [siehe dazu: Anmerkung zur vorbeugenden Indikation] eine Schädigung des Kindes vorliegt oder zu befürchten ist (embryopathische Indikation)
- die Frau vergewaltigt wurde (kriminologische Indikation)
- die soziale Situation der Frau so angespannt ist, dass ihr eine Schwangerschaft nicht zuzumuten ist (soziale Indikation).
Anderen Falls bezahlt die Krankenkasse nur die Untersuchungen vor dem Abbruch, also solange die Frau schwanger ist. Weiterhin werden durch die Krankenkasse alle Maßnahmen bezahlt, die dem Erhalt der Schwangerschaft dienen. Treten nach der Schwangerschaftsunterbrechung Komplikationen auf, werden alle Kosten für Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes notwendig sind, ebenfalls durch die Krankenkasse getragen. Du mußt bei einem komplikationslosen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mit ca. 300 bis 350 Euro, bei einem operativen Schwangerschaftsabbruch mit ca. 450 Euro Kosten rechnen.
Zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse siehe "Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen" und Sozialgesetzbuch § 24b Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation.
Die Einkommensgrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst.
Einkünfte des Ehemannes und der Eltern bleiben unberücksichtigt.
sexlex24 6 Texte zum Thema Schwangerschaftsabbrüchen
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- Bekomme ich den Schwangerschaftsabbruch bezahlt, wenn ich Sozialhilfe bekomme?
- Gibt es Einkommensgrenzen bei einem Schwangerschaftsabbruch?
- In welchem Gesetz werden die Hilfsmöglichkeiten zu einem Schwangerschaftsabbruch geregelt
- Was kostet eine Abtreibung?
- Wer hat Anspruch auf Leistungen bei einer Abtreibung?