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Kindesmissbrauch

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Kindesmissbrauch

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[der; auch Kindsmissbrauch]

Sexueller Missbrauch ist, wenn ein Erwachsener sexuelle Handlungen zur eigenen sexuellen Befriedigung an einem Kind durchführt bzw. von einem Kind an sich durchführen lässt. Der sexuelle Missbrauch hat häufig körperliche und geistige Schädigungen zur Folge, unter denen die Betroffenen zum Teil ihr ganzes Leben leiden. Ein missbrauchender Erwachsener benutzt immer seine Macht, um sich seine eigene Lust durch Kinder befriedigen zu lassen. Die verstehen manchmal gar nicht, was der Erwachsene von ihnen möchte und warum er ihnen sexuelle Gewalt antut. Die Kinder sind verängstigt. Sie spüren, dass mit ihnen etwas geschieht, das nicht in Ordnung ist. Sie müssen etwas tun, was sie nicht wollen, können sich aber nicht dagegen wehren. Meistens trauen sie sich nicht, mit jemandem darüber zu reden, da sie von dem Erwachsenen unter Druck gesetzt werden, zu schweigen und ihr "kleines Geheimnis" nicht zu verraten. Vor allem dann, wenn es Verwandte oder Bekannte sind, die das Kind missbrauchen, was viel häufiger der Fall ist, als sexueller Missbrauch durch fremde Personen. Damit der Missbrauch aufhört, ist es wichtig, einer Vertrauensperson davon zu erzählen. Manchmal muss ein Kind auch mehreren Menschen berichten, was passiert, bevor jemand helfen kann. Es ist niemals die Schuld des Kindes oder des Jugendlichen, wenn ihnen sexuelle Gewalt angetan wird - auch wenn sie anfangs vielleicht mitgemacht haben. Sexueller Missbrauch ist eine Straftat und kann mit Gefängnis bestraft werden. In vielen größeren Städten gibt es Beratungsstellen oder das Kinder- und Jugendtelefon, bei denen die Kinder Hilfe und Unterstützung bekommen.

[Quellebzga leicht geändert]

siehe auch:

§ 206 StGB Österreich - Schwerer Sexueller Missbrauch von Unmündigen, § 207 StGB Österreich - Sexueller Missbrauch von Unmündigen, § 207a StGB Österreich - Pornographische Darstellungen mit Unmündigen , § 207b StGB Österreich Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 212 StGB Österreich - Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, Ausübung der verbotenen Prostitution, Belästigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Exhibitionismus , Förderung der Prostitution, Gesetze Österreich, jugendgefährdende Prostitution, Kindesmissbrauch, Missbrauch, neue Bundesländern, Nötigung, Sexualdelikt, Sexualmord, Sexualstraftat, Sexualverbrechen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, sexueller Kontakt mit Minderjährigen, sexuelle Nötigung, Der Schwulenparagraph, sexueller Mißbrauch, Sittlichkeitsdelikte, Verbreitung pornographischer Schriften, Verführung Minderjähriger, Sexualdelikt, Vergewaltigung, Zuhälterei

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