sexlex24 Homoehe
Link zum TextAuf dieser Seite findest Du folgende Begriffe: Ausländergesetz, Beamtenrecht, Eingeschränktes Sorgerecht für die Kinder des Partners / der Partnerin, Einkommenssteuer, Erbrecht, Erbschaftssteuer, Homoehe, Krankenversicherung, Mietrecht, Namensrecht, Verwandschaftsverhältnis, Zeugnisverweigerungs- und Auskunftsrecht,
Wort | Erläuterung |
Das Lebenspartnerschaftengesetz (16. Februar 2001 im Bundestag verabschiedet und trat am 01. August 2001 in Kraft) gesteht gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals umfassende Rechte zu. Einiges, man höre und staune wurde sogar genauso geregelt wie es bei der sogenannten "normalen" Ehe schon seit Jahrtausenden der Fall ist. | |
[polnisch: prawo dla obcokrajowców] | |
Eingeschränktes Sorgerecht für die Kinder des Partners / der Partnerin | Der Partner / die Partnerin kann über die Dinge des täglichen Lebens für die Kinder die in der Partnerschaft leben mitbestimmen. Ernsthafte Entscheidungen die die Kinder der Partner / Partnerinnen betreffen darf aber nur die leibliche Mutter bzw. der leibliche Vater fällen. |
Nach der Zusammenschreibung im Standesamt treten die Erbrechte in Kraft wie bei einer "normalen" Ehe. Es ist makaber, aber kurz gesagt heißt das: stirbt der eine, erbt der andere, oder dessen Kinder oder dessen Eltern oder dessen andere Verwandte oder oder oder usw. | |
Ab jetzt ist es möglich den Partner / die Partnerin ohne eigenes Einkommen und dessen / deren Kinder, die kein eigenes Einkommen beziehen, beitragsfrei mitzuversichern. | |
Jeder der Partner / Partnerinnen hat jetzt das Recht die Wohnung, die der Partner / die Partnerin gemietet hat, weiter zu bewohnen, wenn der Partner / die Partnerin verstorben ist. | |
Beide Partner / Partnerinnen können einen gemeinsamen Nachnamen tragen bzw. man kann sich auf einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen einigen. | |
Die Familien der beiden Partner / Partnerinnen gelten damit als verschwägert. | |
[polnisch: prawo do odmowy zeznań = Auskunftsrecht] | |
Bei dem Gesetz sind einige Dinge auf der Strecke geblieben. Diese sind zum Beispiele: | |
Die Beamtengattin und deren Kinder, natürlich auch der Beamtengatte und seine Kinder, genießen gewisse Privilegien, aber nur wenn sie nicht homosexuell verheiratet sind. | |
Einkommensteuer | "Normale" Ehepartner dürfen ihre Einkommensteuer gegenseitig anrechnen. Homosexuelle Partner dürfen das nicht. |
Man (Frau auch) darf zwar seinen gleichgeschlechtlichen Partner beerben. Bei der Erbschaftssteuer wird das gleichgeschlechtliche Paar aber wie nicht verheiratet behandelt. | |
Während in anderen Bundesländern die Homosexuellen sich das Jawort auch im Standesamt geben dürfen, geht Bayern wieder einen Sonderweg. Hier dürfen die Lesben und Schwulen sich "nur" vor einem Notar zusammenschreiben lassen. | |
Kosten für das Zusammenschreiben von Homosexuellen beim Notar kostet in Bayern 100,00 €, während eine sogenannte "normale" Eheschließung mit 33,00 € zu Buche schlägt. | |
Seit 1989 dürfen in Dänemark Homosexuelle heiraten, und diese Ehen halten besser! Nur 14 Prozent der schwulen und 23 Prozent der lesbischen Ehen gehen in die Brüche. Aber 46 Prozent der heterosexuellen Ehen werden geschieden. |