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Geschlechtsangleichung
[auch: Genitalangleichung]
Ärztlicher Eingriff (durch Operation, Hormontherapie) zur Angleichung der Geschlechtsmerkmale an das männliche bzw. weibliche Geschlecht bei Hermaphroditismus.
Juristische Grundlage für eine Änderung des Geschlechts ist das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980. Danach besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, durch Entscheidung des Amtsgerichts, den / die Vornamen zu ändern und im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Außerdem kann nach einer operativen Geschlechtsangleichung von unverheirateten und fortpflanzungunfähigen Antragstellern eine gerichtliche Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in einem entsprechenden Verfahren beantragt werden.
sexlex24 siehe auch:
Alltagstest, Bigender, Biologisches Geschlecht, Crossdressing, DGTI, Drag King, Drag Queen, FzM, Genitalangleichende Operation, Geschlechtsangleichung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsumwandlung, Hermaphrodit, Hormone Replacement Therapy, Identitätsspektrum, Intersexualität, MzF, non-Op TS, Personenstandsänderung, post-Op TS, pre-Op TS, Real Live Test, Sexual Reassignment Surgery, Teilzeit - Transen, Trannie, Trans..., Transe, Transfrau, Transgender, Transgenderist, Transi, Transidentität, Transmann, Transsexualität, Transsexuell, Transsexuellengesetz, Zwitter