sexlex24 Abtreibung Dänemark Link zum Text
In Dänemark entscheidet sich die Schwangere bis zur 12. Schwangerschaftswoche eigenverantwortlich für oder gegen das Kind. Bei Entscheidung für den Abbruch muß sie einen Antrag stellen. Eine Beratung ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche nicht vorgeschrieben.
Von der 13. bis 18. Schwangerschaftswoche bedarf der Eingriff der Zustimmung zweier Ärzte und wird nur bei Indikation durchgeführt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche ist die Beratung obligatorisch. Bei Abtreibung bis zur 23. Schwangerschaftswoche muß die Genehmigung der staatlichen Gesundheitsbehörde eingeholt werden. Die Kosten werden durch die Krankenkasse getragen. Ein Mitbestimmungsrecht des Partners ist nicht durch ein Gesetz geregelt.
[Quelleharenberg]