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Abtreibungstourismus
Frauen in deren Heimatland keine Schwangerschaftsunterbrechung durchgeführt werden dürfen sehen sich Oft gezwungen ins Ausland zu gehen um dort eine Abtreibung durchführen zu lassen.
So reisten 1974 über 36.000 Französinnen für eine Schwangerschaftsunterbrechung nach Großbritannien, 1978 waren es ca. 14.000 Spanierinnen die in England eine Abtreibung durchführen ließen. Auch aus Deutschland kamen 1974 ca. 6.000 Frauen zu einer Abtreibung nach England.
Erst als die jeweiligen Heimatländer liberalere Abtreibungsgesetze erließen gingen die zahlen stark zurück.
Natürlich wurde der Schwangerschaftsabbruch im Ausland nicht von den Krankenkassen übernommen und eine Reise in ein Nachbarland ist ja auch nicht gerade billig. Daher versteht es sich von selbst, daß sich eigentlich nur wohlhabende Frauen eine Abtreibung leisten konnten.
Stellungnahme:
- Wir befürworten den Schwangerschaftsabbruch nicht!
- Aber wir sind auch nicht dagegen.
- Wir verurteilen die Frauen nicht, die sich gegen ein Kind entscheiden.
- Es sollte die freie Entscheidung jeder Frau sein, ob sie eine Schwangerschaftsunterbrechung durchführen läßt oder nicht. Nicht die Kirche, kein Politiker oder irgendeine andere Person (außer dem eigenen Lebenspartner, der Aber seine Partnerin nicht zur Abtreibung und auch nicht zu Schwangerschaft zwingen darf) hat dazu etwas zu sagen!
sexlex24 INFO
Viele Fragen stürzen auf eine werdende Mutter ein, wenn sie vor die Entscheidung gestellt wird sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden. Oft sind es Grundsatzfragen, die durch niemanden eindeutig geklärt werden können.
- Hat der entstehende Mensch ein Recht auf Leben?
- Ist Abtreibung Mord?
- Hat die betroffene Frau das Recht über Leben und Tot ihres Kindes zu entscheiden?
- Abtreibung, ein Ausweg aus einer Notlage?
- Ab wann wird die Eizelle / Samenzelle zum Menschen?
sexlex24 siehe auch:
§ 218 StGB, § 219 StGB, abdominale Hysterotomie, Abort, Abortus artificialis, Abtreibung, Abtreibung Deutschland Fakten