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Exhibitionist

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Exhibitionismus

Auf dieser Seite findest du folgende Begriffe: § 183 StGB, Exhibitionist, Exhibitionismus, flasher, Flitzer, hoont, weiblicher Exhibitionismus,

Wort

Erläuterung

§ 183 StGB

[siehe: § 183 StGB, Sexualdelikt]

§ 183a StGB

[siehe: § 183a StGB, Sexualdelikt]

Exhibition

[die; Mehrzahl: die Exhibitionen; auch: Ausstellung, Zurschaustellung; englisch: exhibition; französisch: exposition; spanisch: exhibición; italienisch: esibizione]
Das entblößen von Körperteilen, besonders der Geschlechtsteile, in der Öffentlichkeit.

exhibitionieren

[Tätigkeit]
Etwas vorzeigen, präsentieren, ins rechte Licht rücken.

Exhibitionismus

[der; keine Mehrzahl; englisch: exhibitionism; französisch: exhibitionnisme; spanisch: exhibitionismo; italienisch: esibizionismo]
Exhibitionismus ist eine Straftat die im § 183 StGB geregelt wird. Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 StGB Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 StGB Abs. 3 Nr. 1 bestraft wird.

[Quelleheim]

Exhibitionist

[der; Mehrzahl: die Exhibitionisten; von lateinisch: exhibere = zeigen; auch 'Entblößer' oder umgangssprachlich 'Exer' genannt; englisch umgangssprachlich: dangle queen = frei übersetzt: nachlaufende Königin, oder baumelnde Königin = gay Exhibitionist]

Mensch der die Neigung hat sich öffentlich zu entblößen, also das Vorzeigen bestimmter Körperteile (Penis, Vagina, Brüste, Gesäß). Diese Krankheit nenn man Exhibitionismus. Die Ursachen sind weitestgehend unbekannt.

Exhibitionismus ist ein dranghaftes Verlangen bei entsprechend veranlagten Männern (es gibt auch Exhibitionismus bei Frauen), in der Öffentlichkeit - vor allem vor Frauen (männliche homosexuelle Exhibitionisten entblößen sich vor Männern) - ihren Penis (besonders in erigiertem Zustand) zu entblößen.

Wenn der Exhibitionist ausreichend Zeit hat (keine Störungen in der Öffentlichkeit bzw. negative Reaktionen des Opfers) befriedigt er sich vor seinem Opfer selbst bis hin zur Ejakulation. Der Exhibitionist sucht meist keine körperliche Nähe. In der Regel bleibt er auf Distanz.

Es gibt verschieden Theorien darüber warum ein Mensch so etwas tut:

Da Exhibitionisten in aller Regel keinen körperlichen Kontakt suchen, galten sie - obwohl ihre Handlungen strafbar sind - bisher immer als mehr oder weniger harmlos und wurden sogar belächelt.

Der Anblick eines 'Entblößers' kann für Kinder ein Horror - Erlebnis sein, das ihre Psyche nicht so leicht verkraftet; Strafrechtlich gilt Exhibitionismus vor Kindern daher als sexueller Mißbrauch und sollte in jedem Falle zur Anzeige gebracht werden.

Opfer eines Exhibitionisten, wenn sie sich durch dessen Handlung belästigt fühlen, sollten sich an die Polizei wenden!. Oft reicht es allerdings aus, dieser Person aus dem Weg zu gehen bzw. durch lautes rufen die Aufmerksamkeit anderer Personen auf sich und den Exhibitionisten zu lenken.

Exhibitionistische Handlungen im Sinne des § 183 StGB (Strafgesetzbuch) gelten als krankhaft und als Sucht, weil sie von der Gesellschaft als abnorm empfunden werden. Merkwürdigerweise bezieht sich der § 183 StGB auch im Zeitalter der Emanzipation nur auf Männer. Der Exhibitionismus durch Frauen wird nicht einmal erwähnt.

Flitzer

[englisch: flasher]
Eine Unterform des Exhibitionismus ist der Flitzer. Dieser / diese rennt z.B. nackt durch die Straßen oder in Fußball - Stadien; in den 70iger Jahren gab es eine regelrechte Flasher - Welle.

hoont

Englische Bezeichnung für jemanden der seine Hose runter läßt und anderen Personen seinen Hintern zeigt.

weiblicher Exhibitionismus

Es ist wenig bekannt, daß es auch Frauen gibt die unter einem Zwang stehen Körperteile (Brüste, Po, Schamgegend) anderen Personen (oft Männern; bei lesbisch veranlagten Frauen auch anderen Frauen) zeigen zu müssen. Da Männer solche Präsentationen eher mit Freude bzw. sogar Lust sehen, werden solche Frauen nahezu nie zur Anzeige gebracht. Daher ist zu verstehen, daß es über derartige Frauen kaum Statistiken gibt. Einigen Frauen, die nicht unbedingt krankhaft Exhibitionistisch sein müssen, bereitet es vergnügen, nur mit einem kurzen Rock bekleidet, also ohne Slip, durch die Straßen zu gehen und dabei das Gefühl zu haben etwas verbotenes, durch und durch unanständiges zu tun und dabei eventuell (z.B. auf Treppen) durch Männer von unten gesehen zu werden.

siehe auch:

Sexualdelikt

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§ 176 Exhibitionist

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