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Bis zu welcher Schwangerschaftswoche darf denn nun abgetrieben werden? Manche Quellen reden von der 12. Woche nach Beginn der Schwangerschaft. Andere von 14 Wochen nach Beginn der letzten Regel. Was ist denn nun richtig?

Antwort von

Der Gesetzgeber schreibt im § 218, dass bis zur 12. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden darf. Eine Schwangerschaft beginnt, mit dem verschmelzen der Eizelle mit der Samenzelle. Ab dann 12 Wochen.
Wenn eine Frau jetzt genau weiß, an welchem Tag das Kind gezeugt wurde, weil sie vielleicht nur einmal Sex hatte, dann ist alles klar. Wenn die Frau es Aber nicht genau weiß, weil sie vielleicht in der fraglichen Zeit sehr viel Spaß mit ihrem Freund/Mann hatte, dann ist der genaue Tag nicht eindeutig herauszubekommen.
Führt sie allerdings einen Regelkalender und kommt ihre Regel wirklich alle 28 Tage, dann ist die Befruchtung genau in der Mitte des Regelzyklus erfolgt. Sprich: 14 Tage nach dem Eintreten der Periode.
Ist also der Tag der Befruchtung nicht genau bekannt, wird er anhand des Regelkalenders berechnet. Das es dAbei eine gewisse Unschärfe gibt ist bekannt und wird oft von Befürwortern und Gegnern der Abtreibung heiß diskutiert.
Die Fristenlösung birgt gewisse Gefahren in sich. Zum einen ist durch den behandelnden Arzt nicht genau festzustellen, wann die Schwangerschaft wirklich begonnen hat. Er muss sich dAbei auf die Angaben der Schwangeren und deren geführten Regelkalender verlassen.
Zum anderen benötigt eine befruchtete Eizelle für die Wanderung durch den Eileiter bis zur Nidation [Einnistung] bis zu neun Tagen, was die genaue Berechnung des Schwangerschaftsbeginns zusätzlich erschwert. Derartige Schwankungen in der Berechnung können dazu führen, dass aus der gesetzlich vorgeschriebenen 12 Wochenfrist 14 Wochen [Befruchtung vor 16 Wochen] werden.
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Was versteht eine WG unter 'Party' zum Feiern muss ich keine Mieten

ANTWORT

In einer WG (Wohngemeinschaft) wird oft eine Party mit Mitbewohnern UND Freunden veranstaltet. Es ist jedoch wichtig, einige Regeln zu beachten, um Konflikte mit Nachbarn oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Hier sind einige Tipps für eine gelungene WG-Party:

Nachbarn: Informieren Sie Ihre Nachbarn im Voraus über die Party, um, vielleicht durch einen Aushang, um Verständnis für eventuelle Lärmbelästigungen zu schaffen. Manchmal kann es hilfreich sein, sie sogar einzuladen.

Nachtruhe: In Deutschland gibt es eine allgemeine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. Während der Nacht sollte Zimmerlautstärke eingehalten werden, um Ruhestörungen zu vermeiden.

Wer räumt auf? Legen fest, wer nach der Party beim Aufräumen hilft UND welche Bereiche gereinigt werden müssen.

Verpflegung: Sorgen Sie für ausreichend Getränke UND Essen.

Sex: Es sollten ausreichend Verhütungsmittel UND Reinigungstücher bereit gestellt werden.  

Es gibt kein Grundrecht auf Feiern. Die Hausordnung sowie lokale Gesetze müssen eingehalten werden. Wenn eine Party zu laut wird UND die Nachtruhe stört, können Nachbarn die Polizei rufen, was zu einer zu einer Anzeige wegen Ruhestörung führen kann.

Eine Party in einer WG ist kein Grund keine Miete zu zahlen.

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